Neue Coronaverordnung vom 11. Januar 2021
13.01.2021
Nachdem sich Bund und Länder am 05.01.2021 grundsätzlich darauf verständigt hatten, die derzeit geltenden Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens beizubehalten bzw. in einigen Bereichen noch zu verschärfen, hat das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum 11.1.2021 angepasst. Sie gilt vorerst bis zum 31.1.2021.
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