Um das Retten von Kitzen mit der Drohne für Jäger zu vereinfachen gibt es in Baden-Württemberg eine Verfahrenserleichterung für die Drohnenflüge. Für das Überfliegen von Wiesen musste bisher die Genehmigung über das Regierungspräsidium in Sturrgart eingeholt werden. Nun können die Anträge bei den Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern gestellt werden.


