Das neue Jagdjahr steht vor der Tür - Zeit den Jagdschein zu überprüfen und gegebenenfalls die Verlängerung zu beantragen. Eile ist geboten, weil die Änderung des Waffengesetzes eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erfordert. Da der Jagdschein bei der Jagdausübung stets mitgeführt werden muss, sollte er nur für kurze Zeit bei der Behörde verbleiben.
Deshalb sollte man den ausgefüllten Antrag und die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung im Vorfeld bei der Behörde einreichen. Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung wird man von der Behörde benachrichtigt und kann den Jagdschein zur Eintragung vorlegen.
Das Antragsformular kann auf der Seite der KJV heruntergeladen werden.
Man kann den Antrag aber auch bequem online über die Webseite des Landkreises Heidenheim stelllen:https://www.landkreis-heidenheim.de/service/formulare+und+onlineantraege
Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Heidenheim:
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|---|---|
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| Dienstag | 08:00 Uhr - 11:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr - 11:30 Uhr |
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