Jagd trotz Corona Krise notwendig-so der DJV

Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner

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Immer mehr wird das öffentliche Leben durch die Corona Pandemie eingeschränkt, Schulen, Geschäfte und Freizeitmöglichkeiten sind zum Teil für mehrere Wochen geschlossen.

In einigen EU Ländern wurde sogar eine Ausgangssperre für die Bevölkerung verhängt - das kann auch in Deutschland drohen.

Für viele Jäger stellt sich daher nun die Frage, wie es in so einem Fall mit der Jagdausübung weitergeht.

In einem Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Dr. Volker Böhning, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), deutlich gemacht, dass Jäger wegen ihrer gesellschaftlich relevanten Aufgaben generell von weitergehenden Beschränkungen ausgenommen werden müssen.

 

"Eine etwaige Ausgangssperre würde Jagd auf Wildschweine unmöglich machen. Und damit auch den Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest", sagte Dr. Böhning. Diese ist nur noch wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Eine Verbreitung der Tierseuche hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die deutsche Landwirtschaft. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko eines Eintrags der Seuche durch Wildschweine aus Westpolen und Belgien als hoch ein.

 

Daseinsvorsorge: Jagd verhindert große Ernteausfälle

Der DJV-Brief ging auch an Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Darin erläutert der Verband, dass das Infektionsrisiko für Jäger bei einer Einzeljagd vom Hochsitz aus extrem gering ist.

Diese Form der Jagd ist beginnend mit der Aussaat von Sommerkulturen enorm wichtig. Wildschweine und andere Wildtiere würden sonst große Schäden in Mais, Raps und Getreide verursachen. Gravierende Ernteausfälle wären die Folge.

Jäger tragen unmittelbar zur systemrelevanten Daseinsvorsorge bei, indem sie Wildschäden auf Wiesen und Feldern verhindern.

So weit der DJV Eilbrief

 

Freiburg hat vor ein paar Tagen eine Verfügung erlassen, dass Menschen die Wohnung nur noch in dringenden Fällen verlassen sollen.

Auf Nachfrage beim zuständigen Landratsamt, was das für die Jagdausübung bedeutet, gab ein Sprecher an: "Das bedeutet, dass der Jäger allein, zu zweit und selbstverständlich auch mit Hunden der Jagd nachgehen darf. Die Beseitigung von Wildunfällen ist ebenfalls zulässig."

So die Sachlage am 20.März 2020 ; doch die kann sich mit dem Voranschreiten der Coronapandemie täglich ändern!

Man sollte informiert bleiben.

 

Für den Landkreis Heidenheim gibt es aktuelle Informationen zum Coronavirus