Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines positiven ASP-Befundes eines Wildschweins bei Biblis/Bürstadt ca. 8 km von der Grenze zu Baden-Württemberg entfernt, fallen Teile des Stadtkreises Mannheim und des Landkreises Rhein-Neckar-Kreis zukünftig in die Sperrzone I und II. Damit hat das ASP-Seuchengeschehen Baden-Württemberg erreicht.
Es gilt weiterhin das Bewusstsein für die akute Gefährdungslage bei allen Beteiligten zu schärfen.
Bitte beachten Sie, dass eine Beprobungspflichtfür sogenannte Indikatortiere bei Wildschweinen besteht. Indikatortiere sind jegliches Fallwild, verendetes Unfallwild und krank erlegte Tiere. Bei Fallwild besteht eine verpflichtende Meldung an die Veterinärbehörde. Vor der Bergung und Beprobung muss eine Absprache mit dem Veterinäramt erfolgen, ob die Bergung und Beprobung durch den Jäger oder durch das Amt erfolgen soll.
Sie erreichen uns unter 07321 321-2601. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie der Bandansage die Handynummer des diensthabenden Amtstierarztes entnehmen. Dieser ist an Wochenenden von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
Bei sachgemäßem Meldung von Fallwild oder Beprobung von Indikatortieren erfolgt eine Aufwandsentschädigung in Form einer Unkostenpauschale.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 6 DVO JWMG seit 01.01.2024 eine Entsorgungspflicht für alle Teile und Aufbruch von Schwarzwild besteht. Verwenden Sie für die Entsorgung die ansässigen Wildverwahrstellen mit den Standorten in Königsbronn-Itzelberg, Gerstetten, Dischingen-Ballmertshofen und Giengen.
Durch weggeworfene Essensreste, die infiziertes Schweinefleisch enthalten, kann es jederzeit zu einem Ausbruch im Landkreis Heidenheim kommen. Eine frühzeitige Entdeckung der ASP im Wildschweinebestand ist elementar, um die entsprechenden Sperrzonen und wirtschaftlichen Folgen für Jäger und Schweinehalter möglichst gering zu halten. Hierfür bitten wir Sie auch gesund erlegtes Schwarzwild zu beproben.
Die entsprechenden Probenahme-Sets erhalten sie in den Wildverwahrstellen und im Geschäftszimmer des Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Heidenheim (Adresse: Felsenstraße 36 Haus C, Zi. C 112; 89518 Heidenheim an der Brenz)
Die Pressemitteilung des Ministers Peter Hauk vom 30.07.24 und das „Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen auf Schweinepest“ ist zur Kenntnis angehängt.



