Elf Jäger als Standaufsichten für unsere Schießstände

eine Schulung beim LJV auf dem Dornsberg

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Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. Das verlangt das Waffengesetz nach §27 und auch die Allgemeine Waffengesetz Verordnung §10 und §11.

 

Bei einem Lehrgang des LJV auf dem Dornsberg ließen sich 11 Jäger der KJV einen Tag lang, in Theorie und Praxis, zu offiziellen Standaufsichten ausbilden.  Sie sind nun verantwortlich dafür, dass die rechtlichen Vorgaben auf den Schießständen richtig umgesetzt werden. Sie haben eine klare Einweisung in die entstehenden Pflichten und ihren Verantwortungsbereich erhalten.

Insgesamt gibt es bei der KJV Heidenheim nun 18 geprüfte Standaufsichten. Der ordnungsgemäße Betrieb, nach den geltenden Vorschriften, ist damit auf unseren beiden Schießständen gewährleistet.

 

Nach dem Lehrgang nahmen die Teilnehmer begeistert die Gelegenheit wahr, ein paar Runden auf dem LJV Pacour zu schießen. Sozusagen zur Entspannung!