Aujeszkische Krankheit im Kreis Heidenheim

Amtsvetrinär Dr. Gerhard Reinarz

Landratsamt Heidenheim; Veterinärwesen und Verbraucherschutz

informiert

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Dr. Reinarz informiert die Heidenheimer Jäger, daß bei einer Wildschwein-Probe die Aujeszkysche Krankheit positiv ausgefallen ist.

Nur bei einem kleinen Teil der Proben, die auf Schweinepest untersucht werden, erfolgt auch eine Untersuchung auf die Aujeszkysche Krankheit. So wurde auch eine Wildschweinprobe aus dem Landkreis Heidenheim untersucht und positiv befunden. Das ist zunächst nur eine Bestätigung für das bundesweite Vorkommen der Erkrankung beim Wildschwein, dabei haben in Abhängigkeit des Gebietes bis zu 29 % der Tiere (in den östliche Bundesländern, in BW ca 7 %) Antikörper.

Was bedeutet dieser Befund für die Jagd im Landkreis?

  • Die Aujeszkysche Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.

  • Beim Hund führt die Infektion innerhalb weniger Tage zu einer tödlichen Erkrankung, für die es keine erfolgreiche Behandlung und keine Impfung gibt.

  • Wildschweine erkranken in der Regel nur mit milden, unspezifischen Symptomen. Die Erkrankung ist ihnen nicht anzumerken.

  • Durch Stress (z.B. Jagd) werden vermehrt Viren produziert.

  • Virusmaterial wird durch Sekrete/Exkrete wie Speichel, Urin, Kot ausgeschieden.

  • Jäger mit Kontakten/Zugang zu Hausschweinehaltungen haben die Verpflichtung Biosicherheitsmaßnahmen besonders ernst zu nehmen um einer Verschleppung vorzubeugen. Deutschland hat nach jahrelanger Bekämpfung der Seuche die Anerkennung beim Hausschwein frei von der Aujeszkyschen Krankheit zu sein.

  • Nochmal der Aufruf an alle Jäger. Entsorgen Sie Schwarzwild-Aufbruch, Schlacht- und Speiseabfälle mit Schweinefleisch-Ursprung gesondert und verbringen Sie diese nicht ins Revier z.B. als Kirrung.

Wie können die Hunde geschützt werden?

Indem die Kontakte zwischen Hund und Sau vermieden werden! Dass das im Widerspruch zum Wunsch der Senkung der Wildschweinbestände zum Beispiel durch Hundeeinsatz im Rahmen von Drückjagden steht, ist dem Veterinäramt Heidenheim bewusst.
Was kann der Hundeführer des weiteren tun?
 

  • Ein „Genossen machen“ des Hundes durch ungekochte Teile des Aufbruchs oder Wildbrets sollte unterbleiben.

  • Sind Wildschweine erlegt (gerade nach Drückjagden – Stresslevel), ist ein Belecken oder sogar Anschneiden von Schusswunden durch den Hund zu unterbinden (Infektionsgefahr und Lebensmittelrecht)

  • Am erlegten Stück sollte man den Hund sich nicht durch Herumzerren abreagieren lassen (Kontamination).

  • Fernhalten der Hunde vom Strecken- und Aufbruchplatz!

  • Wildschweiß ist aufgrund der Präferenz des Erregers zum Nervengewebe nicht ansteckend.

  • Der Erreger ist auch in Wildschweinprodukten (Trainingsmaterial: getrocknete Schwarte, Läufe) durchaus längere Zeit infektiös und damit ist auch dieser Kontakt zu vermeiden!

Grundsätzlich ist die Erkrankung eines Hundes mit der Aujeszkyschen Krankheit selten.

Sollten sich über diese Informationen hinaus Fragen ergeben stehen Ihnen die Tierärzte des Veterinäramtes gerne zur Verfügung.

Aujeszkische Krankheit