Mai ist Kitzzeit. Die Jungtiere sind gesetzt und die Wiesen müssen gemäht werden. Um die Kitze vor dem Mähtod zu retten, sind Drohnen mit Wärmebildkameras auch in diesem Jahr wieder im Einsatz.
Doch in Naturschutzgebieten ist der Einsatz von Drohnen streng reglementiert. Grundsätzlich ist es dort verboten, ohne Genehmigung zu fliegen. Auch für die Kitzrettung muss eineSondergenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Im Hegering Alb liegen etliche Schutzgebiete, wie das Steinheimer Becken, das Wental mit Seitentälern, Lone- und Hungerbrunnental. Hegeringleiter Wolfgang stellte einen Antrag auf Zustimmung für den "speziellen Anwendungsfall des Drohnenflugs zur Rehkitzrettung". Der positive Bescheid liegt nun vor, allerdings mit zahlreichen Auflagen.
Der 7-seitige Bescheid gilt auch für die Hegeringe Süd, Mittleres und Unteres Brenztal und ist bis 2026 befristet. "Die Zustimmungentspricht einem Verwaltungsakt und ist mit einer Gebühr versehen" - in diesem Fall 112 Euro. Die Drohnenpiloten wurden zudem namentlich benannt. Nach Abschluss der Rettungsaktion muss bis zum 15. August ein Bericht an die höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) vorgelegt werden.
Bei Nichteinhaltung droht die Versagung der Zustimmung für das Folgejahr.
Der Schutz sensibler Naturräume ist durchaus nachvollziehbar, der bürokratische Aufwand für die Kitzrettungsaktion überhaupt nicht!