Jagd zur Tierseuchenprävention
und Wildschadensverhütung möglich
Erstellt am 18.12.2020
Wie das Ministerium Ländlicher Raum am 18.12.2020 mitteilte, sind trotz der verschärften Corona-Regelungen mit Ausgangssperren weiterhin möglich:
1. Bewegungsjagden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter Einhaltung von Hygienevorschriften zur Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden.
2. Die Einzeljagd ist zulässig wenn diese der Tierseuchenprävention oder der Vermeidung von Wildschäden dient. Die Wohnung darf dafür sowohl zwischen 20 und 5 Uhr als auch zwischen 5 und 20 Uhr verlassen werden. Zu den Tierseuchen gehört nicht nur die ASP.
3. Zulässig ist das Verlassen der Wohnung zur Nachsuche und bei Wildunfällen, auch während der Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr
Achtung: Zu beachten sind ggf. außerdem weitergehende Regelungen in Allgemeinverfügungen von Kommunen und Landkreisen.